Allgemeine Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (im Folgenden „AVB“) gelten für sämtliche Vertragsschlüsse zwischen der Advance.Football GmbH, Schanzenstraße 28, 68159 Mannheim, web: advance.football, Tel. 0800 0008649 (im Folgenden „AF“) und den in §1 (2) bezeichneten Kunden (im Folgenden „Kunde“) bzgl. der Inanspruchnahme der nachfolgenden Dienstleistungen:

§1 GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN.
1. Für die Vertragsbeziehung zwischen AF und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AVB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AF stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Die Dienstleistungen von AF richten sich an Privatkunden. Privatkunden sind die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden Schüler.

§2 ÄNDERUNGSVORBEHALT.
1. AF ist berechtigt, diese AVB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
2. AF hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von AF für den Kunden zumutbar ist.
3. Der Kunde erhält nach der Anmeldung eine Zugangskennung und ein Passwort. Der Kunde hat die ihm zugewiesene Zugangskennung sowie das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Werden unter einer Zugangskennung dreimal hintereinander falsche Passwort-Eingaben registriert, wird der Zugang unterbrochen.

§3 REGISTRIERUNG.
1. Die Nutzung der Leistungen der AF setzt eine Online-Registrierung voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen.
2. Die Registrierung ist kostenlos.
3. AF teilt dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.
4. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. AF weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

§4 VERTRAGSGEGENSTAND.
1. Gegenstand des Vertrages ist ein auf die Person des Schülers abgestimmtes, kollektives oder individuelles Fußballtraining nach pädagogischen Maßstäben.
2. Der Kunde beauftragt AF mit der Ausführung der im Auftragsformular oder Angebotsschreiben näher beschriebenen Dienstleistungen auf der Grundlage dieser AVB.
3. Im Angebotsschreiben ebenfalls beschrieben sind Ort der Ausführung, Trainingsziele und Name des ausführenden Trainers.
4. Die Gebühr für die gebuchte Leistung in Höhe wird dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt und fällig. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an AF fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
5. Das Auftragsformular oder das Angebotsschreiben ist das verbindliche Angebot (im Folgenden „Angebot“) von AF auf Abschluss eines Rahmenvertrages.
6. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
7. Unterrichtsausfall: Bei kurzfristiger Absage seitens des Teilnehmers entfällt der Unterricht ersatzlos.
8. Fällt der Unterricht seitens des Trainers aus, so wird er in jedem Fall nachgeholt.
9. Jahreszeitverträge: An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien des betroffenen Bundeslandes wird nicht unterrichtet. Ausnahmen können individuell abgesprochen werden. Diese Regelung gilt nicht für Kurse die auf Anzahl Trainingseinheiten ausgelegt sind.
10. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie schriftlich vorgenommen werden.

§5 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER. [SIEHE WIDERRUFSRECHT]

§6 FREIE MITARBEITER TRAINER.
AF ist berechtigt, Dritte (im Folgenden „Freie Mitarbeiter“) zur Leistungserbringung hinzu zu ziehen und als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

§7 VERGÜTUNG.
1. Die Vergütung von AF richtet sich nach dem Auftrag, bzw. nach dem vom Kunden genehmigten Kostenvoranschlag.
2. Bei Auftragserteilung vor Kursbeginn ist eine Vorauszahlung des vollen Kurbeitrages fällig. AF kann den Beginn der Leistungserbringung vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
3. Sämtliche Leistungen der AF verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%
4. Der Kursbeitrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung zu zahlen.
5. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er
6. AF Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
7. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch AF nicht aus.
Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von AF nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen

§8 HAFTUNG FÜR EIGENES VERSCHULDEN INKL. GESETZLICHE VERTRETER UND FREIE MITARBEITER TRAINER.
1. Die Haftung von AF auf Schadensersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeschränkt:
2. AF haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, handelt.
3. Soweit AF nach dem Vorstehenden dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht für die Haftung von AF wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. AF bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
6. Soweit die Haftung von AF nach dem Vorstehenden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AF.
7. Eine Teilnahme an Trainingsveranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Veranstaltungen weist AF gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Trainings im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen; Fähigkeit zum Schwimmen etc.).
8. Trainings im Soccercourt und Freigelände werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist AF zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Trainings berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens AF nicht.
9. AF hat das jederzeitige Recht, Veranstaltungen infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatztermin verständigen können, erhalten die Kunden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen für eigenes Verschulden sind ausgeschlossen.
10. AF haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden zu Trainings und/oder Reisen oder der Unterbringung während Reisen, welche stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden). Insbesondere übernimmt AF keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da AF etwa auch im Rahmen von Fußballreisen ausschließlich Trainings- sowie Aus-/Fortbildungsleistungen erbringt. Außerhalb der Einheiten, Trainings oder Workshops übernimmt AF auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Kunden. Im Rahmen sog. Fußballreisen bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.
11. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter: Soweit sich die Leistungen von AF auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken haftet AF weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.
12. Die Regelungen unter (9) gelten bezüglich der Haftung von AF für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens entsprechend.
13. Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Trainings hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe von AF tätig gelten die Vorschriften zu Ziffer (5). unmittelbar.

§9 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DER KUNDEN; ERKLÄRUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERLETZUNGEN, ERKRANKUNGEN, ÄRZTLICHEN BEHANDLUNGEN SOWIE VERSICHERUNGEN.
1. Der Kunde hat während der Trainings und Fußballreisen stets die allgemeinen Verhaltensregeln (kein Drogen- und Alkoholkonsum, kein Vandalismus etc.) sowie die Anweisungen seitens AF zu befolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens von Verhaltensregeln und/oder Anweisungen hat AF das Recht, den Kunden von der jeweiligen Kurseinheit oder dem gesamten Kurs bzw. Camp auszuschließen, soweit durch die Missachtung die ordnungsgemäße Durchführung der Einheit, des Kurses oder Camps gestört wird und die Missachtung vom Kunden zu vertreten ist. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung von Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.
2. Mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung bestätigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter), gesund und sportlich voll belastbar zu sein. Den Kunden (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) trifft zudem die Verpflichtung, AF über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.
3. Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Kunden während der Trainings bevollmächtigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) AF, alle notwendigen Schritte für seine medizinisch notwendige Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Sollten AF hierdurch Kosten entstehen, ist der Kunde gegenüber AF zu deren Ersatz verpflichtet. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach Auffassung des behandelnden Arztes für notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

§10 FOTO- UND FILMRECHTE.
Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt sich mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahme oder sonstige audiovisuelle Mediendienste während der Einheiten, Kurse oder Camps durch AF oder deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Werbeagenturen) angefertigt werden und von AF uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, insbesondere auch im Internet und den sozialen Netzwerken (z.B. facebook, twitter, instagram usw.), auch in bearbeiteter Form – ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung – veröffentlicht und für kommerzielle Zwecke verwendet oder verbreitet werden.

§11 HÖHERE GEWALT.
1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihm verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten von Zulieferern oder Subunternehmern gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn diese seinerseits durch höhere Gewalt an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert sind.
2. Der betroffene Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
3. Die Vertragspartner werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht erbrachte Leistung nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jeder Vertragspartner berechtigt, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§12 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG.
1. Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer des jeweils gebuchten Zeitraums abgeschlossen. Die Laufzeit und der Umfang sind im Angebotsschreiben der Trainingsangebote erfasst.
2. Kündigung: Der Trainingsvertrag kann jederzeit mit 8 Wochen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
3. Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.
4. Ein wichtiger Grund liegt für AF insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen seine ihm nach §7 und §8 dieser AVB obliegenden Pflichten verstößt.
5. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere dann vor, wenn AF gegen seine ihm nach §8 dieser AVB obliegenden Pflichten verstößt.
6. m Falle einer Kündigung ist AF berechtigt, die bis dahin geleisteten Dienste anteilig abzurechnen.
7. Kündigt AF aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, AF die Kosten zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind und denen der Kunde schriftlich zugestimmt hat.

§13 AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNGSVERFAHREN.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN.
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
2. Mit Ausnahme von §11 (1) genügt zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung, insbesondere eine solche per E-Mail.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen AF und dem Kunden Mannheim. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts